Gesellschaftsrecht.

Gesellschafts-recht.

Im Gesellschaftsrecht biete ich mittelständischen Personen- und Kapitalgesellschaften eine professionelle Beratung und Gestaltung ihrer Gesellschaftsstrukturen.

Begleitung gerichtlich wie außergerichtlich
Direkte Zusammenarbeit
Beratung auf Augenhöhe

Im Gesellschaftsrecht findet grundsätzlich keine AGB – Kontrolle statt. Den Rahmen geben sich die Gesellschafter durch Gesellschaftsverträge, Satzungen und schuldrechtliche Vereinbarungen.

Pharmazie
Medien & IT
Tourismus
Industrie
Lebensmittel
Finanzen & Recht
Handel
Immobilien
Handwerk
uvm.

Meine Leistungen
im Gesellschaftsrecht.

(01)

Gründungs- und Rechtsformberatung

(02)

Gestaltung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

(03)

Beratung von Geschäftsführern sowie die Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen

(04)

Gestaltung von Letter of Intent (LoI) und Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)

(05)

Unternehmenskäufe/-verkäufe, Umstrukturierung, rechtliche Due Diligence

(06)

Beratung und Gestaltung von Umwandlungs-, Verschmelzung-, Spaltungsverträgen

(07)

Begleitung und Vertretung in (streitigen) Gesellschafterversammlungen

(08)

Gerichtliche Begleitung bei Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis

(09)

Sozialrechtliche Beratung bei Familiengesellschaften

(10)

Erarbeitung von individuellen Exitstrategien unter Berücksichtigung des Umwandlungsrechts

(11)

Einleitung und Abwicklung des Generationenwechsels in Zusammenarbeit mit ausgewählten Steuerberatern

(12)

Liquidation und Abwicklung

Leistungsversprechen.

(01) Beratung auf Augenhöhe

(02) Direkte Zusammenarbeit

(03) Volle Kostentransparenz

(04)Ihre Zufriedenheit ist mein Anspruch

(05) Flexible Zahlungs- und
Zusammenarbeitsmodelle

Leistungsversprechen.

Fragen und Antworten
zu einer Zusammenarbeit

Während am Beginn einer Unternehmung primär Fragen der Finanzierung und der Rechtsform im Vordergrund stehen, müssen im Lauf eines Gesellschaftslebens diese Entscheidungen immer wieder hinterfragt und angepasst werden. Gerade im Gesellschaftsrecht ist es nicht immer der Gang vor Gericht, der für Sie als Mandant zur Erreichung Ihrer Ziele am besten geeignet ist. Oft gilt es langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine nachhaltige, außergerichtliche Problemlösung zu erarbeiten. Stellt die gerichtliche Auseinandersetzung jedoch den optimalen Lösungsweg dar, dann beschreite ich selbstverständlich diesen gemeinsam mit Ihnen.

Fragen und Antworten.

Welche Rechtsform ist für mich mein Unternehmen die Richtige?

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Rechtsform eine entscheidende Rolle. Sie ist die Basis für Ihren Geschäftserfolg, denn sie hat Auswirkungen auf den Gründungsprozess, die Gründungsformalitäten und die Gründungskosten. Zudem gelten für die unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmen verschiedene Regelungen in Bezug auf das Steuerrecht, Handelsrecht, Haftungsfragen, die Höhe des notwendigen Stammkapitals oder die Art der Buchführung.

Gerne helfe ich Ihnen durch eine Individuelle Beratung bei dieser Grundsatzentscheidung.

Was muss ein Gesellschaftsvertrag einer GmbH alles enthalten?

Name und Sitz der Gesellschaft. Geschäftsfeld. Stammkapital und Stammeinlage. Der Rest steht im Gesetz.

Aber Vorsicht: die Satzung ist das Herzstück der Gesellschaft und dient den Gesellschaftern als Anleitung für ihre Zusammenarbeit. Im Gesellschaftsvertrag wird der Willensbildungsprozess, die Gewinnverteilung, die Streitbeilegung aber auch eine mögliche Exitstrategie sowie Sonderechte- und Pflichten einzelner Gesellschafter vorgezeichnet. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen sich beraten.

Was tun, wenn mir der Gesellschafterbeschluss „komisch“ vorkommt?

Gut vorbereitete Gesellschafterbeschlüsse sind wasserdicht. Die anderen müssen je nach Grad der Unwirksamkeit entweder sehr schnell gerichtlich angefochten werden oder sind derart fehlerhaft, dass nur noch ihre Nichtigkeit gerichtlich festgestellt werden muss.

Ob Sie Ihr Bauchgefühl trügt und was in ihrem -immer speziellen - Einzelfall das richtige Vorgehen ist, verrate ich Ihnen gerne bei eienr persönlichen Besprechung.


Wie gestalte ich meine Unternehmensnachfolge?

Bei der Unternehmensübergabe aber auch bei der Gestaltung der Gesellschafter-Verträge sind eine Vielzahl von Disziplinen zu beachten. Bei der Gestaltung eins Testaments muss daher immer auch der Gesellschaftsvertrag und eine etwaige ehevertragliche Regelung im Auge behalten werden.  Gleiches gilt für spiegelverkehrt für die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages.

Gerade im Hinblick auf eine Unternehmensnachfolge macht es Sinn, Verträge vorausschauend und interdisziplinär zu Gestalten.

Übrigens: für die steuerliche Optimierung arbeite ich mit ausgewählten Steuerberatern zusammen.

Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Augsburg, Schwaben und Bayern.

Meine Kanzlei im Zentrum Augsburgs ist auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze für Ihr rechtliches Problem.
Meine Kanzlei im Zentrum Augsburg ist auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungsansätze für Ihr rechtliches Problem.
Jonas Fassl – Kanzlei für Arbeitsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
Schertlinstraße 29, 86159 Augsburg