Im Gesellschaftsrecht biete ich mittelständischen Personen- und Kapitalgesellschaften eine professionelle Beratung und Gestaltung ihrer Gesellschaftsstrukturen.
Während am Beginn einer Unternehmung primär Fragen der Finanzierung und der Rechtsform im Vordergrund stehen, müssen im Lauf eines Gesellschaftslebens diese Entscheidungen immer wieder hinterfragt und angepasst werden. Gerade im Gesellschaftsrecht ist es nicht immer der Gang vor Gericht, der für Sie als Mandant zur Erreichung Ihrer Ziele am besten geeignet ist. Oft gilt es langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine nachhaltige, außergerichtliche Problemlösung zu erarbeiten. Stellt die gerichtliche Auseinandersetzung jedoch den optimalen Lösungsweg dar, dann beschreite ich selbstverständlich diesen gemeinsam mit Ihnen.
Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Rechtsform eine entscheidende Rolle. Sie ist die Basis für Ihren Geschäftserfolg, denn sie hat Auswirkungen auf den Gründungsprozess, die Gründungsformalitäten und die Gründungskosten. Zudem gelten für die unterschiedlichen Rechtsformen von Unternehmen verschiedene Regelungen in Bezug auf das Steuerrecht, Handelsrecht, Haftungsfragen, die Höhe des notwendigen Stammkapitals oder die Art der Buchführung.
Gerne helfe ich Ihnen durch eine Individuelle Beratung bei dieser Grundsatzentscheidung.
Name und Sitz der Gesellschaft. Geschäftsfeld. Stammkapital und Stammeinlage. Der Rest steht im Gesetz.
Aber Vorsicht: die Satzung ist das Herzstück der Gesellschaft und dient den Gesellschaftern als Anleitung für ihre Zusammenarbeit. Im Gesellschaftsvertrag wird der Willensbildungsprozess, die Gewinnverteilung, die Streitbeilegung aber auch eine mögliche Exitstrategie sowie Sonderechte- und Pflichten einzelner Gesellschafter vorgezeichnet. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen sich beraten.
Gut vorbereitete Gesellschafterbeschlüsse sind wasserdicht. Die anderen müssen je nach Grad der Unwirksamkeit entweder sehr schnell gerichtlich angefochten werden oder sind derart fehlerhaft, dass nur noch ihre Nichtigkeit gerichtlich festgestellt werden muss.
Ob Sie Ihr Bauchgefühl trügt und was in ihrem -immer speziellen - Einzelfall das richtige Vorgehen ist, verrate ich Ihnen gerne bei eienr persönlichen Besprechung.
Bei der Unternehmensübergabe aber auch bei der Gestaltung der Gesellschafter-Verträge sind eine Vielzahl von Disziplinen zu beachten. Bei der Gestaltung eins Testaments muss daher immer auch der Gesellschaftsvertrag und eine etwaige ehevertragliche Regelung im Auge behalten werden. Gleiches gilt für spiegelverkehrt für die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages.
Gerade im Hinblick auf eine Unternehmensnachfolge macht es Sinn, Verträge vorausschauend und interdisziplinär zu Gestalten.
Übrigens: für die steuerliche Optimierung arbeite ich mit ausgewählten Steuerberatern zusammen.